Die Ausbildung nach der Ausbildung

Berufliche Weiterbildung ist in vielen Bereichen heute eine absolute Notwendigkeit. Damit ist gemeint, dass Personen, die erfolgreich eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, weitere Kenntnisse für ihren Beruf erwerben. Typische Beispiele dafür sind das Erlernen von EDV-Fähigkeiten.

Es kommen dabei aber auch technische Lehrgänge infrage, sowie Zertifizierungen und Berechtigungen, um selber ausbilden zu dürfen. In einigen Berufsfeldern geht es bei beruflicher Weiterbildung auch um den Erwerb von zusätzlichen Führerscheinen, die Verbesserung von Sprachkenntnissen oder um Kurse zu Themen wie Kundengesprächen, Mitarbeiterführung oder Projektmanagement.

Den Bedarf an beruflicher Weiterbildung erkennen

Wer eine berufliche Ausbildung abgeschlossen hat, ist in der Regel berechtigt, den erlernten Beruf auszuüben. Die Arbeitswelt und die beruflichen Anforderungen ändern sich jedoch ständig, und moderne Produktionsverfahren, neue technische Möglichkeiten und erweiterter Softwareeinsatz machen neue Kenntnisse erforderlich.

Den Bedarf an beruflicher Weiterbildung zu erkennen und die richtige Weiterbildung zu wählen, ist ein schwieriger Vorgang, da sowohl das Angebot an Weiterbildungen als auch die betrieblichen Anforderungen sehr vielfältig sind. In enger Abstimmung mit dem Arbeitgeber sollte hier die Entscheidung getroffen werden, welche Maßnahme sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Förderung beruflicher Weiterbildung

Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit beruflicher Weiterbildung erkannt und stellt Arbeitgebern und Arbeitnehmern zahlreiche Hilfsprogramme zur Verfügung. Die Spanne reicht dabei vom Meister-BAföG über Bildungsurlaub bis hin zu Bildungsgutscheinen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten der Kosten beruflicher Weiterbildung. Diese Programme sind vielfältig und oft von verschiedenen Faktoren abhängig. Die berufliche Situation des Arbeitnehmers und das Bundesland des Wohnortes spielen dabei immer eine große Rolle. Professionelle Beratung durch Branchenexperten und Weiterbildungsträger ist hier notwendig.